Öffentliche Verkehrsmittel
Flugzeug
Spaniens wichtigste Fluggesellschaft heißt Iberia, (www.iberia.es, 902 400 500) und verkehrt auf internationalen und nationalen Flugstrecken. Inlandsflüge können womöglich günstiger bei Spanair (www.spanair.com), bei Air Europa (www.aireuropa.com) und der Billigflug-Gesellschaft Vueling (www.vueling.es) erworben werden. Neuerdings gibt es auch eine Billigflug-Airline von Iberia, die unter dem Namen Clickair firmiert (www.clickair.es).
Aus Deutschland fliegen vor allem Air Berlin (www.airberlin.com), Germanwings (www.germanwings.com), TUI Fly (www.tuifly.com), Condor (www.condor.com), Easy Jet (www.easyjet.com), LTU (www.ltu.de) und Lufthansa (www.lufthansa.de) nach Spanien. Zusätzlich kann man auch mit Helvetic Air (www.helveticair.com) von Zürich aus nach Spanien fliegen.
Bahn
RENFE (www.renfe.es) ist das staatliche spanische Eisenbahnunternehmen. Kleinere Ortschaften sind über regionale Netzwerke angebunden.
Der Hochgeschwindigkeitszug AVE wird immer weiter verbessert und deckt ein immer größeres Gebiet ab, so dass bis 2008 alle Provinzhauptstädte innerhalb von vier Stunden ab Madrid zu erreichen sein werden. Wenn ein AVE-Zug mit mehr als fünf Minuten Verspätung am Ziel ankommt, hat man ein Recht auf Rückerstattung der Fahrtkosten.
Die Bahnpreise sind günstig –etwa 60 Cents für 10 km in der zweiten Klasse, ein Euro für 10 km in der ersten Klasse, auch wenn es je nach Geschwindigkeit und Komfort große Preisschwankungen gibt. Alaris- und Talgo-Züge sind Langstreckenzüge, etwas langsamer als der AVE und manchmal mit Schlafwagen ausgestattet. Der Talgo TEE verkehrt auf internationalen Strecken.
Sie können Fahrkarten am Fahrkartenschalter im Bahnhof, aus Fahrkartenautomaten, in RENFE-Zweigstellen, bei autorisierten Reisebüros und Online lösen.
Busse
Die Busverbindungen in Spaniens Städte und kleinere Ortschaften und das Langstreckenbusnetz sind ausgezeichnet. Manchmal ist der Bus sogar schneller als der Zug! Informieren Sie sich über den Busbahnhof, von dem Ihr Bus abfährt, denn oft gibt es gleich mehrere in einer Stadt. Rauchen ist in Bussen nicht gestattet.
In Städten verkehren Busse normalerweise von 6 bis 23 Uhr, danach verkehrt ein Nachtdienst („nocturno“). Fahrpläne erscheinen oft in den örtlichen kostenlosen Zeitungen und Zeitschriften.
Für Langstreckenreisen mit dem Bus ist ALSA (www.alsa.es) das größte Unternehmen. Weitere Wichtige Busunternehmen sind auch Auto Res (www.auto-res.net), La Sepulvedana (www.lasepulvedana.es) und Continental Auto (www.continental-auto.es). Das ist v.a. eine kostengünstige Alternative zum Zug oder Flugzeug und man sieht mehr von Land und Leuten. Aber Zeit sollte man schon mitbringen.
Taxis
Die Taxipreise sind in Spaniens Städten im Vergleich zu anderen europäischen Städten mäßig, Taximeter sind Pflicht. Allerdings gibt es einigen Provinzen, wie z.B. in Malaga, Festpreise für Strecken ausserhalb der Kernstadt. Fragen Sie am besten zu Beginn der Fahrt, was es kostet. Sollten Sie dem Braten nicht trauen, verlangen Sie die Preisliste, die jeder Taxifahrer mit sich führen muss.
Man kann Taxis auf der Straße anhalten, freie Taxis sind an einem grünen erleuchteten „Libre“-Zeichen auf dem Dach zu erkennen. Trinkgelder an Taxifahrer sind nicht üblich, auch wenn diese wohl nicht nein sagen, wenn Sie es darauf ankommen lassen.
Autofahren
Führerscheine aus Ländern der EU sind auch in Spanien gültig. Sie brauchen keinen spanischen Führerschein, auch ist eine Registrierung nicht mehr notwendig. Allerdings verweist das spanische Innenminsiterium darauf hin, dass jedwede Fahrerlaubnis ab Niederlassuung in Spanien befristet ist. So sind z.B. PKW-Führerscheine alle 10 Jahre (bei Personen bis 44 Jahren), alle 5 Jahre (Personen zwischen 45 und 69 Jahren), sowie alle 2 Jahre (ab 70 Jahre) zu verlängern.
Sind Sie Nicht-Resident und leben Sie dennoch das ganze Jahr über Spanien, können Sie rechtlich gesehen nur sechs Monate pro Jahr in Spanien Auto fahren. Bürger aus Ländern, die nicht der EU angehören, können sechs Monate pro Jahr mit ihrem gültigen Führerschein fahren und müssen danach einen spanischen Führerschein erwerben. Allerdings unterbricht jeder Besuch Ihres Heimatlandes diese Frist und bei Wiedereinreise nach Spanien beginnt diese wieder von neuem.
Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug in Spanien fahren zu dürfen, müssen Sie immer Ihren Reisepass, Ihren gültigen Führerschein, eine gültige Versicherung, den Fahrzeugschein, die Nummernschilder, zwei rote Warndreiecke, eine gelbe, reflektierende Warnweste, einen Feuerlöscher und einen Satz Ersatzglühbirnen mitführen. Einen Reservekanister dürfen Sie nicht mitführen. Ebenso dürfen Sie nie ein anderes Auto privat abschleppen. Das sind schon so einige Auflagen, aber Versäumnisse können hier zu einer hohen Geldbuße führen.
Viele Nicht-Residenten bringen ihr Auto mit nach Spanien und behalten die alten Nummernschilder, auch wenn dies genau genommen illegal ist. Denn es wird der Anschein erweckt, dass sie in ihr Heimatland zurückkehren wollen und dort die Autosteuer bezahlen und zugelassen sind.
Aber alle Bürger der Europäischen Union oder anderer Länder, die eine spanischen Aufenthaltskarte („Tarjeta de Residencia“) besitzen, können ein Auto ohne Zahlung von Mehrwertsteuer einführen, wenn sie nachweisen können, dass es schon länger als sechs Monate in ihrem Besitz ist, dass sie nicht in dem Land wohnhaft sind, aus dem sie kommen und dass sie die Mehrwertsteuer in dem Land bezahlt haben, in dem das Auto gekauft worden ist.
Residenten haben sechs Monate nach Erhalt der “Residencia” Zeit für die Einfuhr ihres Autos. Die Formalitäten sind reichlich komplex, dauern einige Monate und kosten ca. 12 Prozent des Werts Ihres Autos.
Spanische Straßen
Hier schwankt die Qualität von ausgezeichnet, was die Hauptverkehrsstraßen angeht, bis nicht empfehlenswert, was sich auch vom Fahrstil der Autofahrer sagen lässt. Verkehrstote sind in den spanischen Nachrichten an der Tagesordnung, es kommen 6,3 Verkehrstote auf 100.000 Einwohner, das ist etwas mehr als in Deutschland.
Autobahnen sind mit einem ‘A’ vor der Straßennummer gekennzeichnet und vor allem in den Küstengebieten oft gebührenpflichtig. Für Kurzstrecken bezahlen sie an einer Mautstelle an der Ausfahrt (auf manchen gebührenpflichtigen Autobahnen können Sie eine Karte am Anfang der Strecke lösen und bezahlen erst am Ende der Fahrt den Gesamtpreis.).
Die Mautstellen, die in Betrieb sind, sind mit einem grünen Pfeil gekennzeichnet. Die Mautstellen, die außer Betrieb sind, sind mit einem roten Kreuz gekennzeichnet. Wählen Sie eine Mautstelle, die mit Personal besetzt ist, wenn Sie nicht mit Kreditkarte bezahlen wollen.
Auf Autobahnen und Schnellstraßen –nicht immer mit Mittelstreifen– gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100-120 Stundenkilometern, je nach Beschilderung. Hauptstraßen haben ein N oder CN vor der Straßennummer und Landstraßen beginnen mit einem Buchstaben der jeweiligen Provinz oder Autonomen Region (z.B. in Valencia V oder in Malaga MA) und es gelten niedrigere Geschwindigkeiten (auch wenn viele Fahrer dies nicht beachten).
Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Landstraßen liegt bei 90 Stundenkilometern, im Stadtverkehr gilt Tempo 50 und in Wohngebieten sind 20-50 Stundenkilometer Pflicht, je nach Beschilderung. Dort gibt es auch immer mehr Tempo-30-Zonen.
Treibstoff
An allen Tankstellen finden Sie viererlei Zapfsäulen: Normal 92 Oktan, Super 98 Oktan, Bleifrei 95/98 Oktan und Diesel. Normalerweise wird man von einem Tankwart bedient. Es ist durchaus möglich und üblich zuerst zu bezahlen und dann zu tanken.
Parken
Lassen Sie in kleinen Ortschaften Ihr Auto am Ortsrand stehen und gehen Sie zu Fuß. Sonst finden Sie sich schnell in einem Labyrinth kleiner Gassen gefangen, aus dem Sie nicht so schnell wieder herausfinden.
In Städten sind Tiefgaragen die beste Lösung, hier parkt es sich schnell und es ist mehr Sicherheit gegeben.
Ansonsten sind Parkplätze am Straßenrand blau markiert, aus Parkautomaten ist ein Parkschein zu lösen. Beachten Sie, dass die Höchstparkdauer hier zwei Stunden beträgt. Parken Sie nicht in gelb oder rot markierten Bereichen oder im Parkverbot.
Andere Verkehrszeichen, auf die es zu achten gilt sind Parken verboten (‘Estacionamiento prohibido’) oder ein roter Kreis auf blauem Grund, der rot durchgestrichen ist. In manchen Wohngebieten ist Parken in der ersten Hälfte des Monats auf einer Straßenseite erlaubt (siehe rot-blaues Zeichen ‘1-15’) und in der zweiten Hälfte auf der anderen Straßenseite (Zeichen ’16-31’).