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Info: Käufer-Handbuch

Kosten, die beim Kauf entstehen

Im Fall des Kaufs bei einem Bauunternehmen (wie Bancaja Habitat), d.h. beim Kauf eines Neubaus, wird bei der Übertragung, einem gewöhnlichen Verkaufsvorgang, die Mehrwertsteuer fällig (IVA) und zwar in der Höhe von 7% des Preises, der aus der Verkaufsurkunde hervorgeht. Da es sich um die erste Übertragung handelt, bezahlt der Käufer diesen Betrag direkt an den Verkäufer, welcher ihn umgehend an das Finanzamt abführt. Da es auf den Kanarischen Inseln die Mehrwertsteuer nicht gibt, wird dort die Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln (IGIC) in Höhe von 5% fällig.

Wenn zusammen mit der Wohnung bis zu zwei Garagen und Abstellräume erworben werden, bleibt der Mehrwertsteuersatz unverändert. Wenn die Garage jedoch getrennt oder später gekauft wird, hat der Käufer den allgemeinen Mehrwertsteuersatz von 16% zu entrichten. Auch beim Kauf eines unbebauten Grundstückes fällt dieser Steuersatz an.

Berufstätige und Unternehmer können neue Wohnungen zu den gleichen Bedingungen erwerben wie Privatpersonen, um dort ihrer Berufstätigkeit nachzugehen. Auch wenn in einigen Fällen der erhöhte Mehrwertsteuersatz fällig wird, sofern es sich bei der gekauften Immobilie nicht um eine Wohnung sondern um ein Ladenlokal in einem Untergeschoss oder um ein Zwischengeschossen der Fall ist.

Außerdem hat der Käufer die Dokumentensteuer zu tragen, die je nach der Autonomen Region zwischen 0,5% und 1% des Kaufpreises schwankt, außer bei Sozialwohnungen (VPO), da diese von dieser Steuer befreit sind.

Bei der 2. oder bei späteren Übertragungen wird die Übertragungssteuer fällig (ITP), die je nach der Autonomen Region, in der die Immobilie liegt, zwischen 6% und 7% des Kaufpreises schwankt, der im Prinzip dem Preis entspricht, der aus der Verkaufsurkunde hervorgeht, ungeachtet möglicher Prüfungen durch das Finanzamt. Der Käufer hat diese Steuer zu tragen, das entsprechende Formular auszufüllen, den Betrag auszurechnen und ihn innerhalb von 30 Werktagen nach der Unterzeichnung der Verkaufsurkunde zu bezahlen. Die Steuererklärung und Bezahlung erfolgt beim Finanzamt der entsprechenden Autonomen Region. Die Bezahlung kann auch von einem Notar oder eingetragenen Agenten vorgenommen werden. Ist der Kauf mit einem Darlehen verbunden, wird der Kreditgeber diese Formalitäten abwickeln und die Steuern begleichen, nachdem der Käufer die entsprechenden Einzahlungen vorgenommen hat.

Je nach der mit dem Käufer getroffenen Vereinbarung, kann außer den zuvor genannten Steuern auch eine Gemeindesteuer anfallen, die umgangssprachlich Mehrwert ("Plusvalía") genannt wird, eine Steuer auf den Wertzuwachs von städtischem Grund und Boden, die sich aus der Wertsteigerung der Wohnung seit dem Kauf errechnet. Der genaue Betrag und der fällige Steuersatz wierden von der Stadtverwaltung festgelegt.

In beiden Fällen wird bei einem Kauf in Verbindung mit einem Darlehen die Dokumentensteuer in Höhe von 0,5% und 1% fällig, abhängig von der Autonomen Region und der Gesamtlast der Hypothek, dass heißt, außer dem geliehenen Betrag werden auch die darauf anfallenden Zinsen und Kosten eingerechnet.

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