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Info: Käufer-Handbuch

Formalitäten nach dem Kauf

Nach dem Kauf einer Immobilie stehen verschiedene Behördengänge an, wovon wir einige nennen wollen:

  • Die durch den Verkauf fälligen Steuern müssen beglichen werden, (außer der MwSt., die bei Unterzeichnung der Verkaufsurkunde beglichen wird), einschließlich der Mehrwertsteuer bei Vermögenszuwachs bei Verkauf von städtischen Immobilien, im Fall dass Steuerpflicht besteht oder mit dem Verkäufer die Übernahme vereinbart worden ist.
  • Dem Präsidenten der Eigentümergemeinschaft, falls es eine formal gegründete Eigentümergemeinschaft gibt, müssen Ihre persönlichen Daten mitgeteilt werden und er muss über den Neuerwerb informiert werden.
  • Bei den Lieferanten von Strom und Wasser etc. müssen die Anschlüsse beantragt werden oder die bestehenden Verträge müssen übernommen werden. In diesem Fall muss beachtet werden, dass dabei die Schulden des Vorbesitzers übernommen werden, sofern keine andere Regelung im Vorfeld möglich war.
  • Die Verkaufsurkunde muss im Grundbuch eingetragen werden. (Wenn Sie eine Immobilie mit Hypothek erworben haben, wird der Kreditgeber diese Formalitäten abwickeln und die Zahlungen vornehmen. Das Kreditinstitut wird hierfür zuvor die entsprechenden Einzahlungen eingefordert haben). Der Notar wird angeben, ob er wünscht, dass die Einschreibung von einer Agentur für Verwaltungsformalitäten vorgenommen wird. Die Kosten für die Agentur hängen von der Art der Immobilie und den Tarifen der jeweiligen Agentur selbst ab.

Das Katasteramt muss von dem Kauf unterrichtet werden, damit die Gemeindeabgaben neu berechnet werden.

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